Insolvenzvermeidung Rechtsanwalt Klaus Lehmann
Sind Sie tatsächlich nicht mehr in der Lage, aus Ihren Schulden heraus zu kommen??
Ich biete Ihnen eine rechtsanwaltliche Überprüfung an:
Außergerichtliche Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren! Insolvenzvermeidung! Bundesweit!
Als eines meiner Arbeitsschwerpunkte möchte ich die außergerichtliche Schuldenbereinigung erwähnen. Viele Menschen haben Schulden. Das ist aber nicht verwerflich, schließlich kann man beispielsweise durch ein Darlehen Wünsche früher erfüllen. Aber Vorsicht ist geboten, gerade bei der so genannten Schuldenfalle. Aus kleinen Positionen werden auf einmal beträchtliche Beträge. Auch tauchen gelegentlich Altschulden auf, mit denen man gar nicht mehr gerechnet hat, außerdem werden hierfür nicht selten immense Zinsen verlangt. Man weiß dann oft nicht, wie man diesen Problemen Herr werden kann. Wer soll zuerst bezahlt werden, das Inkassobüro, daß mir allwöchentlich droht, oder besser der Anwalt in der anderen Sache? Wem kann man denn nun trauen?
Viele Forderungen sind einfach zu hoch gegriffen und werden leider auch zu oft dennoch als "wird schon stimmen, was die wollen" gewertet und auch bezahlt! Viele fürchten, dann nur noch die Insolvenz wählen zu können, um von dieser ja auch seelischen Last befreit zu werden.
Doch oft ist die Insolvenz nicht nötig, denn die Gläubiger haben gar nicht die behaupteten Ansprüche, die sie vorgeben, zu haben!
Viel zu oft sind Verbraucher zu unkritisch gegenüber Menschen bzw. Firmen, die von ihnen etwas fordern.
Wo steht denn, dass man im Geschäftsverkehr nicht lügen darf?
Hierzu muss man sich darüber bewusst werden, wie das deutsche Rechtssystem funktioniert! Nicht erlaubt und mit Strafe bedroht ist der Betrug. Zuviel zu verlangen, ist aber kein Betrug! Und zuviel zu verlangen ist eine Methode, um Menschen einzuschüchtern!
Ist das denn rechtens? Ja! Jedenfalls bis zu dem Punkt, wo ein Gericht über die Rechtmäßigkeit befindet! Spätesens da wird es dann brenzlig, wenn eine überzogene Forderung Rechtskraft erringen soll.
Im gewöhnlichen Mahnverfahren wird nicht geprüft, ob da nicht vielleicht völlig überhöhte Forderungen gestellt werden. Wenn man sich nicht dagegen wehrt, folgt der Vollstreckungsbescheid auf den Fuß und die Zwangsvollstreckung kann in Auftrag gegeben werden beim Gerichtsvollzieher! Dies ist erlaubt!
Nun gehen wir einen Schritt weiter und nehmen die Situation an, in der auch schon ein Titel vorliegt. Jetzt muss man weiter wissen, dass auch jetzt noch gewisse Verhaltensweisen auf Seiten des Gläubigers für die weitere Bewertung der Rechtmäßigkeit seines Tuns beachtet werden müssen.
Daher ist es wichtig, dass man entweder selbst Vorsicht walten lässt oder jemanden befragt, der sich damit auskennt.
Hier biete ich Ihnen meine Hilfe an: Schulden überprüfen, kürzen und dann den Gläubigern ein vernünftiges Angebot machen. Spielen die Gläubiger mit, was meiner Erfahrung nach oft der Fall ist, brauchen Sie kein Insolvenzverfahren mehr einleiten zu lassen. Nach meiner Erfahrung gehen viel zu viele Menschen in die Insolvenz, obwohl dies überhaupt nicht erforderlich ist. Und 6 Jahre Wohlverhaltensphase sowie die Bekanntmachung der Insolvenz ist ja nicht gerade das, was einem besonders behagt. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir werden ermitteln, was für Sie drin ist!
Klaus Lehmann
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